Renegotiation-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei Offshore-Käufen eine Klausel, die den Auftraggeber berechtigt, innerhalb von drei Jahren oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums eine Preisprüfung durchzuführen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.