Schachtelstrafe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Vermögensteuer: Bezeichnung dafür, dass im Rahmen der (früher erhobenen) Vermögensteuer bei einer steuerfreien Schachtelbeteiligung (aufgrund des Schachtelprivilegs) auch die dazugehörigen Schulden nicht angesetzt werden konnten.
2. Körperschaftsteuerrecht: gelegentlich anzutreffende Übertragung des Begriffs auf das Ertragsteuerrecht: Schachtelstrafe ist die Regelung, dass die Aufwendungen für eine aufgrund des Schachtelprivilegs steuerbefreite Dividende, die eine Kapitalgesellschaft aus einer Tochterkapitalgesellschaft bezieht, ebenfalls nicht abziehbar sind (Betriebsausgabenpauschale).
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