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Schifferbörse

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Frachtenbörse in Duisburg-Ruhrort und Hamburg, dient dem Handel mit Frachtraten, aber auch der Feststellung von Handelsbräuchen in der Binnenschifffahrt sowie der Erstellung von Gutachten in Streitfragen den Schifffahrts- und Hafenverkehr betrefffend. Die Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort ist in Personal- und Realunion mit der Niederrheinischen IHK verbunden.

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