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Schlussbrief

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag mit ausführlichen Kaufbedingungen, meist in Form des Geschäftsbriefs mit Anrede, Grußformel und Unterschrift. Gebräuchlich ist er bei nicht börsenmäßig gehandelten Waren. Durch Unterzeichnung des Schlussbriefs bindet sich der Käufer einseitig, während der Verkäufer erst unterzeichnet, nachdem er sich bez. seiner zu übernehmenden Lieferungsverpflichtung gesichert hat.

    Vgl. auch Schlussnote.

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