Sorgerecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Familienrechts.
Vgl. auch Personensorge, Vermögensverwaltung. Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 9 LPartG).
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