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Sozialpolitik

Definition: Was ist "Sozialpolitik"?

Sozialpolitik bildet innerhalb der allgemeinen Wirtschaftspolitik einen Querschnittsbereich, der in grundlegenden Ordnungsregeln der Wirtschaft verankert ist und Berührungen zu zahlreichen Einzelfeldern aufweist. Sie umfasst einen Kernbestand an Arbeitsmarktregulierungen (Arbeitsmarktpolitik) und an Institutionen zur sozialen Sicherung eines nennenswerten Teils der (Erwerbs-)Bevölkerung (Theorie der Sozialpolitik).

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sozialpolitik bildet innerhalb der allgemeinen Wirtschaftspolitik einen Querschnittsbereich, der in grundlegenden Ordnungsregeln der Wirtschaft verankert ist und Berührungen zu zahlreichen Einzelfeldern aufweist. Sie umfasst einen Kernbestand an Arbeitsmarktregulierungen (Arbeitsmarktpolitik) und an Institutionen zur sozialen Sicherung eines nennenswerten Teils der (Erwerbs-)Bevölkerung (Theorie der Sozialpolitik).

    2. Begründung: Im Rahmen marktwirtschaftlicher Systeme lässt sich sozialpolitisches Handeln allgemein durch bestimmte Fälle sozialpolitisch relevanten Marktversagens sowie durch Verweis auf verteilungspolitische Zielsetzungen (Verteilungsgerechtigkeit) begründen (Sozialpolitik in der Marktwirtschaft). In der Bundesrepublik Deutschland kann zudem auf das Sozialstaatsgebot der Verfassung (Art. 20 und 28 GG) verwiesen werden.

    3. Instrumente: a) Handlungsmöglichkeiten: Die Sozialpolitik verfügt grundsätzlich über das gesamte Instrumentarium politischer Eingriffe in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Geschehen. Der Katalog der Instrumente reicht von der reinen Information und Beratung, der politischen Überzeugung (Moral Suasion) und der sozialpädagogischen Betreuung (Sozialarbeit) über rechtliche Regulierungen privater Entscheidungen und Verträge bis hin zu fiskalischen Mitteln wie Zwangsabgaben (Steuern, Beiträge) einerseits und Transfers an Haushalte bzw. Subventionen an Unternehmen andererseits, einschließlich staatlich organisierter Güter- und Dienstleistungsangebote (Realtransfers).

    b) Wirkungen:
    (1) Rechtliche Beschränkungen von Handlungs- und Vertragsfreiheiten (Regulierungen i.e.S.), die als staatliche Kontrolle zur Einhaltung sozialpolitischer Normen, z.B. beim Arbeitnehmer-, Mieter- und Verbraucherschutz, gedacht sind, können (legale) Ausweichreaktionen und Vorfeldwirkungen entfalten, die dem eigentlichen Schutzzweck zuwider laufen. Bei sozialpolitisch motivierten Transfers und Subventionen besteht, neben der Möglichkeit von Mitnahme- und Gewöhnungseffekten, wie bei Zwangsabgaben die Gefahr einer Überwälzung, sodass Zahlung (bzw. Zahlungsempfang) und materielle Inzidenz im Sinn der daraus resultierenden Belastungen oder Begünstigungen nicht überein zu stimmen brauchen. Die staatliche Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen kann mangels Ausrichtung an der Nachfrage und Preiskonkurrenz zu Ineffizienzen verschiedener Art führen. Aufgrund ökonomischer Wirkungsanalysen, die solche Probleme offen legen, lassen sich das sozialpolitische Instrumentarium und sein zielgerichteter Einsatz verbessern.
    (2) Die Anforderungen der Marktkonformität und der Systemkonformität können bei der Auswahl der sozialpolitischen Mittel im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft eine Präferenz für generelle gegenüber speziellen Regulierungen, indirekte gegenüber direkten Interventionen (Beeinflussung von Marktdaten und Anreizen statt Setzung von Mengen und Preise) sowie weniger intensive gegenüber intensiveren Mitteln (Information und Beratung statt Geboten, Verboten) bestimmen. Darüber hinaus verweist die Analyse der Systemkonformität auf die Gefahr von kumulativen Wirkungen und Wirkungsinterdependenzen von im Einzelnen vielleicht systemverträglichen politischen Interventionen.
    (3) Häufig werden mit der Sozialpolitik verbundene ökonomische Effizienzverluste jedoch mit einem abstrakten, theoretischen Ideal (Wohlfahrtsoptimum, vollständiger Wettbewerb) verglichen. Abweichungen von diesem Ideal werden oft schon als Nachweis angesehen, dass Sozialpolitik insgesamt eine Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft darstelle. Demgegenüber kann aber auch auf den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert der Sozialpolitik, v.a. auf den Beitrag der Sozialpolitik zur Produktivität (bes. des Faktors Arbeit) und zur Verbesserung der Gesamtleistungsfähigkeit des gesellschaftlichen Systems hingewiesen werden.

    4. Entwicklung: Die moderne Sozialpolitik entfaltete sich als Reaktion des Staates auf die Arbeiterfrage des 19. Jh. (Soziale Frage, Bismarcksche Sozialversicherungspolitik). Die weitere Expansion der Sozialpolitik über eine Schutzpolitik zur ausgleichs- und gesellschaftsgestaltenden Politik im (kontinentaleuropäischen) Sozialstaat wie in den (angelsächsischen vs. skandinavischen) Wohlfahrtsstaaten folgt zum einen dem Wachstum des wirtschaftlichen Wohlstands, zum anderen einer Wechselwirkung von sozialem Problembewusstsein und wachsender Problemlösungsfähigkeit. Anhaltende und aktuelle Herausforderungen für die Umgestaltung der Sozialpolitik in entwickelten Volkswirtschaften ergeben sich bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, der Bewältigung des demographischen Wandels (demographische Alterung) und, vor dem Hintergrund wachsender internationaler Verflechtung des Wirtschaftsgeschehens (Globalisierung), durch zunehmenden Systemwettbewerb (Sozialpolitik in der Marktwirtschaft).

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