Tarifregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geführtes Verzeichnis, in dem Tarifverträge und Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen eingetragen werden (§ 6 TVG). Jedermann kann in das Tarifregister Einsicht nehmen. Es werden gleichfalls Tarifregister bei den Bundesländern geführt. Die Tarifverträge werden im Tarifregister allerdings nur bezeichnet, ihr Inhalt wird nicht wiedergegeben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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