unechte Fusion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteilstausch; in den Niederlanden und Großbritannien gebräuchlichste Form der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes. Erwerb der Mehrheit der Anteile an dem zu übernehmenden Unternehmen durch das übernehmende Unternehmen, das dadurch zur Konzernspitze wird und die Leitungsmacht erhält. Die Gesellschafter des übernommenen Unternehmens werden mit Anteilen am übernehmenden Unternehmen abgefunden, sind also dessen Gesellschaftern nach dem Vorgang gleichgestellt. Wirtschaftlich kommt das Verfahren einer Fusion gleich, allerdings bleibt die Rechtsfähigkeit der übernommenen Gesellschaft erhalten.
Steuerliche Behandlung: Anteilstausch.
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