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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in Karlsruhe.

    Träger: Bundesrepublik Deutschland und die teilnehmenden Länder.

    Aufsichtsbehörde: Bundesminister der Finanzen (BMF).

    Aufgabe: Durchführung einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer der an der Anstalt beteiligten Arbeitgeber (außer den genannten Trägern kommunale Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger sowie zahlreiche andere Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist). 

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    Mindmap "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)"

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