Währungskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fremdwährungskonto, Devisenkonto; Bankkonto, das in einer ausländischen Währung geführt wird. Gebietsansässige und Gebietsfremde dürfen im Rahmen der währungsrechtlichen Vorschriften bei Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland Währungskonten unterhalten. Verfügungen über Guthaben auf solchen Konten werden unter Einbeziehung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig im eigenen Haus ausführt. Ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten wird die Bank durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen.
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