Wasser- und Schifffahrtsamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
untere Behörde des Bundes, die der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion untersteht.
Aufgaben: Verwaltung, Unterhaltung und Sicherung des Fahrwassers und der Bauwerke der Wasserstraßen, Meldedienst bei Hochwasser und Eisgang, Wrackbeseitigung, Eisbrechdienst, Aufsicht über Strom- und Schifffahrt, Strom- und Wasserpolizeibehörde, Eichamt für Binnenschiffe, Betrieb und Unterhaltung der nötigen Fahrzeuge und Geräte.
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