Wasser- und Schifffahrtsdirektion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
jetzt Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Mittelbehörde des Bundes, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht.
Aufgaben: Planung, Bau, Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der bundeseigenen Häfen und Talsperren, Betrieb der zugehörigen Anlagen, Sicherung des Fahrwassers und der Vorflut der Bundeswasserstraßen, Betrieb und Unterhaltung der Seezeichen, Wahrung der Strom- und Schifffahrtshoheit (Strom- und Schifffahrtspolizei), Regelung des Verkehrs auf Bundeswasserstraßen und Seestraßen, Bearbeitung des nautischen Nachrichtenwesens, Rettungswesens, der internationalen Angelegenheiten der See- und Binnenschifffahrt sowie der See- und Binnenschifffahrtstatistik.
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