Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
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Absatzfonds; ehemals öffentlich-rechtliche Anstalt; Sitz in Bonn. Ihm oblag nach dem Absatzfondsgesetz i.d.F. vom 1.7.1969 m.spät.Änd. bis 2009 die Aufgabe, den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland zentral zu fördern. Finanzierung durch Beiträge der genannten Wirtschaftszweige. Bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP). Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 3.2.2009 das Urteil, dass sowohl Aufgabenstellung als auch die Beitragserhebung des Absatzfonds seit dem 1.7.2002 verfassungswidrig und nichtig sind. Der Verwaltungsrat des Absatzfonds beschloss daraufhin, die geordnete Liquidation seiner Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP.