Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit November 2006 gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I 2391) zur Gasgrundversorgung m.spät.Änd. Die VO regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden im Niederdruckbereich im Rahmen der Grundversorgung nach § 26 I EnwG zu allgemeinen Preisen mit Gas beliefern.
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