Äquivalenztheorie
(weitergeleitet von Interessentheorie)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Interessentheorie; theoretische Rechtfertigung der Besteuerung (Steuerrechtfertigungslehre) als eine Gegenleistung des Einzelnen für den Nutzen, den ihm staatliche Leistungen gewähren. Die Höhe der Steuer soll vom Umfang der vom Staat erbrachten Leistungen abhängen (Äquivalenzprinzip).
Vertreter: Locke, Montesquieu, Schlözer u.a.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Konsolidierung
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Nutzwertanalyse
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Äquivalenztheorie
ausgehend
eingehend
Äquivalenztheorie
ausgehend