Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums; errichtet durch Gesetz vom 9.10.1989 (BGBl. I 1830) m.spät.Änd. Beim Bundesamt für Strahlenschutz werden Vollzugsaufgaben des Bundes nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, bes. auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, hier bes. die Aufgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Endlagern, konzentriert. Zudem unterstützt das Bundesamt für Strahlenschutz die zuständigen Länderbehörden bei gravierenden Nachsorgefällen, wenn diese nicht über eine ausreichende Ausstattung verfügen.