à forfait
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(frz.: in Bausch und Bogen), bezieht sich auf den Ankauf von Forderungen unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer (Forfaitierung). Auf einem Wechsel wird mit diesem Zusatz ein möglicher Rückgriff ausgeschlossen (Wechselrückgriff).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.