Green Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk in Packing-Credit-Akkreditiven (Packing Credit), mit dem die akkreditiveröffnende Bank eine andere Bank (Zweitbank) ermächtigt, unter bestimmten vereinbarten Bedingungen, einen im Akkreditiv festgelegten Vorschuss an den Akkreditivbegünstigten zu zahlen. Somit erhält der Exporteur eine Vorfinanzierung für die zu liefernde Ware um z.B. Rohstoffe einzukaufen oder einen Teil der Produktionskosten zu decken. Die Green Clause kommt in der Praxis kaum vor.
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