EDEKA
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wurde nach schon existierenden Zusammenschlüssen selbstständiger Lebensmittelhändler 1907 in Leipzig mit der damaligen Abkürzug EdK für Einkaufsgenossenschaften deutscher Kolonialwaren- und Lebensmittel-Einzelhändler gegründet. Sie ist 2012 mit 4.500 EDEKA-Kaufleuten die an Genossenschaftsgrundsätzen orientierte größte Einkaufsorganisation des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland mit Sitz in Hamburg.
1. Unternehmensstruktur: Die EDEKA-Gruppe besteht aus drei Bereichen: der EDEKA-Zentrale AG & Co. KG, die die strategische Unternehmenskonzeption bestimmt und entwickelt und die Beteiligungen an verschiedenen Handelsunternehmen (z.B. SPAR Handelsgesellschaft mbH, Marktkauf Holding GmbH) hält. Das operative Geschäft wird von 7 Regionalgesellschaften durchgeführt, an denen zu je 50 Prozent die EDEKA-Zentrale und 9 EDEKA-Genossenschaften beteiligt sind. Den Genossenschaften sind die selbstständigen Einzelhändler als Mitglieder angeschlossen. Sie sind auch Eigentümer von Produktionsbetrieben (Fleisch- und Backbetriebe, EDEKA-Fruchtkonto), von Supermärkten, SB-Warenhäusern u.a. Zur EDEKA-Gruppe gehört auch die EDEKABANK AG und der EDEKA-Fachprüfungsverband.
2. Unternehmensgröße und Geschäftsfelder: Die gesamte EDEKA-Organisation erreichte 2011 einen Umsatz von 45,6 Mrd. Euro mit über 306.000 Beschäftigten. Nach wie vor ist das zentrale Geschäftsfeld der EDEKA das von den Genossenschaftsmitgliedern als selbstständige Einzelhändler angebotene Vollsortiment im Lebensmittelsektor. Eine neuere strategische Geschäftsfeldentwicklung ist der Einstieg in das Discountgeschäft. Dies wird durch die Übernahme des bislang zur Tengelmann-Handelsgruppe gehörenden Unternehmen Plus (ab 2009) bestätigt, wobei firmenpolitisch eine Fusion mit dem schon im EDEKA-Eigentum befindlichen Discounter Netto erfolgt.
3. Funktion der EDEKA-Organisation: Stärkung der Marktstellung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Einkauf, die Standortsicherung des mittelständischen kooperativen Lebensmitteleinzelhandels, Unternehmensberatungen, gemeinschaftliche Werbung und Entwicklung von Markenartikeln sowie Erfahrungsaustausch und Fortbildung von Beschäftigten und Genossenschaftsmitgliedern.
1. Unternehmensstruktur: Die EDEKA-Gruppe besteht aus drei Bereichen: der EDEKA-Zentrale AG & Co. KG, die die strategische Unternehmenskonzeption bestimmt und entwickelt und die Beteiligungen an verschiedenen Handelsunternehmen (z.B. SPAR Handelsgesellschaft mbH, Marktkauf Holding GmbH) hält. Das operative Geschäft wird von 7 Regionalgesellschaften durchgeführt, an denen zu je 50 Prozent die EDEKA-Zentrale und 9 EDEKA-Genossenschaften beteiligt sind. Den Genossenschaften sind die selbstständigen Einzelhändler als Mitglieder angeschlossen. Sie sind auch Eigentümer von Produktionsbetrieben (Fleisch- und Backbetriebe, EDEKA-Fruchtkonto), von Supermärkten, SB-Warenhäusern u.a. Zur EDEKA-Gruppe gehört auch die EDEKABANK AG und der EDEKA-Fachprüfungsverband.
2. Unternehmensgröße und Geschäftsfelder: Die gesamte EDEKA-Organisation erreichte 2011 einen Umsatz von 45,6 Mrd. Euro mit über 306.000 Beschäftigten. Nach wie vor ist das zentrale Geschäftsfeld der EDEKA das von den Genossenschaftsmitgliedern als selbstständige Einzelhändler angebotene Vollsortiment im Lebensmittelsektor. Eine neuere strategische Geschäftsfeldentwicklung ist der Einstieg in das Discountgeschäft. Dies wird durch die Übernahme des bislang zur Tengelmann-Handelsgruppe gehörenden Unternehmen Plus (ab 2009) bestätigt, wobei firmenpolitisch eine Fusion mit dem schon im EDEKA-Eigentum befindlichen Discounter Netto erfolgt.
3. Funktion der EDEKA-Organisation: Stärkung der Marktstellung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Einkauf, die Standortsicherung des mittelständischen kooperativen Lebensmitteleinzelhandels, Unternehmensberatungen, gemeinschaftliche Werbung und Entwicklung von Markenartikeln sowie Erfahrungsaustausch und Fortbildung von Beschäftigten und Genossenschaftsmitgliedern.
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Interne Verweise
Agrargenossenschaften
EDEKA
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Einkaufsgenossenschaft
Genossenschaft
Genossenschaftsgesetz (GenG)
Genossenschaftsinsolvenz
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Genossenschaftswesen
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Subsidiarität
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