GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist der Spitzenverband und die Dachorganisation der ehemals gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in Deutschland, mit Sitz in Berlin. Er ist der Verband der Verbände, da seine Mitglieder die 15 Regionalverbände sind, in denen sich rund 3.000 Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammengeschlossen haben. V.a. als Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, speziell in der Rechtsform der GmbH, bauen und verwalten sie Miet- und Eigentumswohnungen in allen Marktsegmenten, übernehmen Erschließungs-, Sanierungs- und Bauträgerfunktionen. Die Willensbildung im GdW ist demokratisch bestimmt. Das höchste Entscheidungsorgan ist der jährliche Verbandstag; die fachliche Arbeit wird in Arbeitsgemeinschaften und Fachaussschüssen durchgeführt, deren Mitglieder in erster Linie Experten aus den Mitgliedsuntenehmen sind. An der Verbandsspitze des GdW stehen der Vorstand, der Präsident und der Verbandsrat.
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Interne Verweise
Agrargenossenschaften
EDEKA
Ehrenamt
Einkaufsgenossenschaft
Genossenschaft
Genossenschaftsgesetz (GenG)
Genossenschaftsinsolvenz
Genossenschaftsorgane
Genossenschaftswesen
Geschäftsanteil
Haftsumme
Kreditgenossenschaft
Preispolitik
REWE Group
Rückvergütung
Satzung
Subsidiarität
Vorstand
Wohnungsgenossenschaft
eingetragene Genossenschaft (eG)
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