Direkt zum Inhalt

Firmenausschließlichkeit

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsatz des Firmenrechts, der bedeutet, dass sich (neue) Firmen an demselben Ort von bereits Bestehenden deutlich unterscheiden müssen (§ 30 HGB), damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Firmenausschließlichkeit"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Firmenausschließlichkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/firmenausschliesslichkeit-35568 node35568 Firmenausschließlichkeit node36658 Firmenzusatz node36658->node35568 node36341 Firmenwahrheit node36658->node36341 node40085 Kommanditgesellschaft (KG) node40085->node36658 node41297 Nachfolgezusatz node41297->node36658
    Mindmap Firmenausschließlichkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/firmenausschliesslichkeit-35568 node35568 Firmenausschließlichkeit node36658 Firmenzusatz node36658->node35568

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete