Fahrradversicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Fahrrads durch Diebstahl und weitere Gefahren. Daneben ist das Fahrrad auch im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung grundsätzlich versichert, wobei jedoch Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl vielfach nur aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Beitragszuschlag gegeben ist.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Fahrradversicherung
ausgehend
eingehend
Fahrradversicherung
ausgehend