Lohnspitzenverzicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lohnverzicht; steuerlich anerkannte, schriftlich zu treffende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Herabsetzung des tariflichen oder vertraglichen Arbeitsentgelts zwecks Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Stufe der Steuertabelle. Arbeitsrechtlich gilt § 4 III TVG, der vom Tarifvertrag abweichende Entgeltvereinbarungen zugunsten des Arbeitnehmers umfasst (Günstigkeitsprinzip).
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