kleine Aktiengesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Business AG; durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 (BGBl. I 1961) geschaffene Möglichkeit der Gründung von Aktiengesellschaften durch nur einen Gründer und der Schaffung von Aktien im Nennbetrag von 1 Euro.
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