Mindestarbeitsbedingungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
konnten festgesetzt werden für Arbeitsverhältnisse in einzelnen Wirtschaftszweigen oder Beschäftigungsarten ohne tarifliche Regelung gemäß Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11.1.1952 (BGBl. I 17) m.spät.Änd., zuletzt neu gefasst am 22.4.2009 mit neuer gesetzlicher Kurzbezeichnung: Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG), (BGBl. I 818). Das Gesetz ist zum 16.8.2014 außer Kraft getreten. Mindestarbeitsbedingungen werden seitdem im Mindestlohngesetz und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgelegt.
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