Landwirtschaftssachen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Die nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21.7.1953 (BGBl. I 667) m.spät.Änd. den sog. Bauerngerichten zugewiesenen Streitigkeiten, v.a. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und ähnlichen Vorschriften.
2. Im ersten Rechtszug entscheidet das Amtsgericht in der Besetzung mit einem Amtsrichter und zwei Landwirtschaftsrichtern als ehrenamtlichen Richtern, dann das Oberlandesgericht (drei Berufsrichter und zwei landwirtschaftliche Beisitzer) und der Bundesgerichtshof (Besetzung entsprechend OLG 3:2).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Landwirtschaftssachen
ausgehend