Direkt zum Inhalt

Landwirtschaftssachen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21.7.1953 (BGBl. I 667) m.spät.Änd. den sog. Bauerngerichten zugewiesenen Streitigkeiten, v.a. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und ähnlichen Vorschriften.

    2. Im ersten Rechtszug entscheidet das Amtsgericht in der Besetzung mit einem Amtsrichter und zwei Landwirtschaftsrichtern als ehrenamtlichen Richtern, dann das Oberlandesgericht (drei Berufsrichter und zwei landwirtschaftliche Beisitzer) und der Bundesgerichtshof (Besetzung entsprechend OLG 3:2).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Landwirtschaftssachen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Landwirtschaftssachen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/landwirtschaftssachen-40974 node40974 Landwirtschaftssachen node30313 Bauerngericht node30313->node40974
    Mindmap Landwirtschaftssachen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/landwirtschaftssachen-40974 node40974 Landwirtschaftssachen node30313 Bauerngericht node30313->node40974

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete