Inventurrichtlinien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Mittel-, Groß- bzw. Konzernunternehmen aufgestellte Richtlinien zwecks Gewährleistung einer einheitlichen Inventur (Stichtag, Termin- und Aufnahmeplan, Inventurorgane und Revision, Vorarbeiten u.Ä.) und Rahmenregelung dabei auftretender Fragen (z.B. hinsichtlich zahlen- und mengenmäßiger Erfassung und Kontierung der Bestände, Erfassung des Maschinenbelags, des Fremdeigentums). Bei computergestütztem Rechnungswesen durch Ausdruck von Inventurlisten vorbereitet.
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