Konsortialkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
syndizierter Kredit; Metakredit; Kredit, der von mehreren Banken (Bankenkonsortium) gewährt wird. Neben der Höhe des Kredits, die für eine Bank allein wegen KWG-rechtlicher Bestimmungen (Kreditwesengesetz (KWG), Großkredit) nicht darstellbar ist, stellt die Verteilung des Gesamtrisikos auf die Konsorten stets den eigentlichen Zweck eines Konsortialkredites dar.
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