Präqualifikation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorstufe zur Bietungsgarantie, in deren Rahmen eine Selektion erfolgt. Erst nachdem eine Bankbestätigung darüber vorliegt, dass das an dem Auftrag interessierte Unternehmen die erwartete bzw. verlangte Leistung erbringen kann, wird dieses zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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