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Steuerkapitalisierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abzug des kapitalisierten jährlichen Steuerbetrags von dem Kaufpreis eines besteuerten Vermögensobjekts. Ziel ist, dass dem Käufer aus dem aufgewendeten Kaufpreis unbeschadet seiner laufenden Steuerzahlung die gleiche Nettoverzinsung verbleibt wie ohne Besteuerung.

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