Strahlenschutz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schutz vor radioaktiven Strahlen, geregelt
(1) im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19.12.1986 (BGBl. I 2610) m.spät.Änd. und
(2) in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20.7.2001 (BGBl. 1714, 2002 I 1459) m.spät.Änd. Nach dem StrVG ist zum Schutz der Bevölkerung die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Fall von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
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