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Weltpostvertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    internationaler Vertrag vom 14.9.1994 (BGBl. 1998 II 2082) mit Nebenabkommen und Vollzugsordnung. Erster Vertrag von 1874.

    Der Weltpostvertrag enthält u.a.:
    (1) allg. Grundsätze für den internationalen Postdienst,
    (2) Bestimmungen über die Briefpost : a) Leistungsangebot, b) Beziehungen zwischen den Postverwaltungen.

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