Wertpapiersteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben der Börsenumsatzsteuer und der Gesellschaftsteuer eine dritte Kapitalverkehrsteuer, die bis Ende 1964 auf den Ersterwerb von Schuldverschreibungen (Anleihe) erhoben wurde. Ihre Aufhebung durch Gesetz vom 25.3.1965 erfolgte aus währungs- und kapitalmarktpolitischen Gründen.
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