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Vorvertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zum späteren Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtende Vereinbarung. Der Vorvertrag muss Einigung über alle wesentlichen Punkte enthalten und i.d.R. unter Beachtung der etwa für den Hauptvertrag bestehenden Formvorschriften abgeschlossen werden.

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    Mindmap "Vorvertrag"

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    Mindmap Vorvertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorvertrag-48032 node48032 Vorvertrag node30624 Ankaufsrecht node30624->node48032 node41898 Kaufvertrag node30624->node41898 node45961 öffentliche Beurkundung node30624->node45961 node35395 Grundstücksverkehr node30624->node35395 node28999 Bedingung node30624->node28999
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