Tabakerzeugnisse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Art. 2 der Richtlinie 2014/40/EU ein Erzeugnis, das konsumiert werden kann und das, auch teilweise, aus genetisch verändertem oder genetisch nicht verändertem Tabak besteht. Nationale Regelung im Tabakerzeugnisgesetz vom 4.4.2016 (BGBl. I S. 569).
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