Zweitmarke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form eines Markenartikels. Hersteller oder Händler setzen im Rahmen ihrer Produktpolitik neben der Hauptmarke für das gleiche Produkt weitere Marken, sog. Zweitmarken - meist für andere Absatzwege - ein, um zusätzliche Marktsegmente zu erschließen (z.B. über Verbrauchermärkte statt über Fachgeschäfte) und die Kapazität besser auszulasten. Über das Angebot einer Zweitmarke verfolgt der Hersteller eine Mehrmarkenstrategie.
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