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Umgehung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vermeidung einer zwingenden rechtlichen Folge oder einer im Gesetz angedrohten Strafe oder einer Leistungsverpflichtung durch Inanspruchnahme missbräuchlicher rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

    Beispiel: Steuerumgehung.

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    Mindmap "Umgehung"

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