Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in Karlsruhe.
Träger: Bundesrepublik Deutschland und die teilnehmenden Länder.
Aufsichtsbehörde: Bundesminister der Finanzen (BMF).
Aufgabe: Durchführung einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer der an der Anstalt beteiligten Arbeitgeber (außer den genannten Trägern kommunale Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger sowie zahlreiche andere Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist).