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Stromgrundversorgung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stromgrundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen (EVU), das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allg. Versorgung mit Elektrizität beliefert. Das EVU hat für das Netzgebiet, in dem es die Grundversorgung durchführt, allg. Bedingungen und allg. Preise für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung öffentlich bekannt zu machen und zu diesen Bedingungen jeden Kunden zu beliefern. Die allg. Bedingungen sind geregelt in der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 26.10.2006 (BGBl. I 2391) m.spät.Änd. Sie sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen EVU und Haushaltskunden.

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    Mindmap "Stromgrundversorgung"

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