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Kriminalistik

Definition: Was ist "Kriminalistik"?

Kriminalistik (aus lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen sowie die dazu im Einzelfall erforderlichen und rechtlich zulässigen Methoden, Praktiken und Techniken.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    1. Begriff: Kriminalistik (aus lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen sowie die dazu im Einzelfall erforderlichen und rechtlich zulässigen Methoden, Praktiken und Techniken. Kriminalistik als selbstständige Disziplin ist von Kriminologie abzugrenzen. Unter letzterer versteht man die Lehre von den Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.

    2. Zielsetzung: Ziel der Kriminalistik ist das Ermitteln und forensische (gerichtsfeste) Beweisen von Straftaten, bzw. die Abwehr von Verbrechensgefahren und das Verhindern von Straftaten.

    3. Disziplinen: In der Kriminalistik können folgende Teildisziplinen unterschieden werden: a) Kriminalstrategie: sie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der Verbrechensbekämpfung. Darunter fallen auch Vorbeugungsmaßnahmen. Ihre Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach dem geltenden Recht zu richten.
    b) Kriminaltaktik: befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist bes. das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, z.B. die Vernehmungstaktik.
    c) Kriminaltechnik: Hier sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen subsumiert, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und empirischer Erkenntnisse im Hinblick auf Spurensicherung und -analyse beschäftigen.
    d) Kriminaldienstkunde: betrifft die in Anordnungen, Erlässen, Richtlinien und Dienstanweisungen formulierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes.
    e) Kriminalprävention, d.h. die Vorbeugung bzw. Früherkennung von Risiken für kriminelles Verhalten.


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