Forderungsmanagement
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1. Begriff: Eine Forderung entsteht, wenn Umsätze bzw. Umsatzerträge aus Lieferungen bzw. Leistungen nicht gegen Bargeld, sondern auf Ziel (Kredit) getätigt werden. Sie bilden am Bilanzstichtag eine Position im Umlaufvermögen. Forderungsmanagement (Kredit- bzw. Debitorenmanagement) ist daher das Steuern des Prozesses der Entstehung einer Forderung bis zu ihrem Eingang in Bargeld.
2. Funktionen des Forderungsmanagements: Das Kredit- oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren. Forderungsmanagement hat im Wesentlichen folgende Funktionen: a) für Werte sorgen: In der Unternehmenspolitik muss klar formuliert sein, ob Forderungen entstehen sollen und wie grundsätzlich mit ihnen - v.a. im Falle etwaiger Nichtbegleichung durch Kunden umgegangen werden soll.
b) Ziele vereinbaren: Es ist mit dem Verkauf und der Finanzabteilung pro Periode und pro Kundengruppe zu vereinbaren, wie hoch der maximale Forderungsstand insgesamt bzw. je Kunde bzw. je Verkaufsakt sein darf bzw. soll.
c) Planen: Planen bedeutet Durchdenken künftigen Handelns. Konkret geht es um die Ermittlung, Abstimmung und Festlegung von Plan- bzw. Budgetansätzen für Umsatz, Forderungsbestand und -entwicklung.
d) Entscheiden: betrifft das Ergreifen von Maßnahmen im Einzelfall des Kunden - aber im Rahmen des Budgets.
e) Organisieren: hier geht es um das Festlegen der Zuständigkeiten und des Prozesses der Forderungseintreibung, des Mahnwesens und des Inkassos sowie der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens gegenüber säumigen Kunden.
f) Kontrollieren: Die letzte Phase eines Umsetzungsprozesses, d.h. eine Forderung letztlich in einen Bargeld-Eingang zu transformieren, bildet die Kontrolle des Zahlungsverhaltens des (säumigen) Kunden und die Entwicklung der Forderungsbetreibung.
3. Dolose Handlungen im Forderungsmanagement: Diese werden gesetzt, um die Vermögens- bzw. Finanzlage eines Unternehmens unrichtig darzustellen. Hier sind v.a. zu nennen: a) Falschbewertung der Einbringlichkeit einer Forderung im Rahmen der Planung oder im Jahresabschluss und in weiterer Folge ein unrichtiger Ausweis in der Bilanz;
b) bewusstes Unterlassen einer Kreditwürdigkeitsprüfung eines potenziellen Kunden;
c) Lieferung auf offene Rechnung an einen Kunden, dessen schwache Solvenz bekannt ist bzw. sein musste;
d) Kollusion eines Verkäufers mit dem Kunden, um Schulden an das (die Zahlung einfordernde) Unternehmen nicht zu begleichen bzw. zu prolongieren;
e) Zu frühe Ausbuchung einer als dubios ausgewiesenen Forderung aufgrund scheinbarer Uneinbringlichkeit;
f) uneinbringliche Forderungen werden nicht abgeschrieben.