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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg); Sitz in Koblenz. Aufgabe: Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät. Zuständig für die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial. Hervorgegangen aus dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) sowie dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw).

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