Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durch BVL-Gesetz vom 6.8.2002 (BGBl. I 3082, 3084) m.spät.Änd. gegründet.
Aufgaben: Zulassungs- und Managementbehörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
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