Abwassergesetz (AbwG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelt die Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer und ist wie folgt gegliedert:
§§ 1 – 3 | Erster Abschnitt: |
§§ 4 – 8 | Zweiter Abschnitt: |
§§ 9 – 10 | Dritter Abschnitt: |
§§ 11 – 13 | Vierter Abschnitt: |
§§ 14 – 18 | Fünfter Abschnitt: |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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