Aktiv-Passiv-Methode
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Alternative Variante zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, bei der nur der Zinsverschlechterungssachaden berücksichtigt wird. Dieser Methode liegt die theoretische Überlegung zu Grunde, dass der vom Kunden zurückgezahlte Darlehensbetrag für die Restlaufzeit wieder angelegt wird. Dies bedeutet, dass der Ertrag, den das Kreditinstitut aus dem Darlehen erwirtschaften könnte, mit dem Ertrag verglichen wird, den es durch die Anlage des Rückzahlungsbetrages erzielen wird.
Aus der Differenz zwischen dem entgangenen Zinsertrag und dem möglichen Wiederanlageertrag ergibt sich der Zinsschaden. Reduziert um die eingesparten Risiko- und Verwaltungskosten verbleibt als Ergebnis die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung. Für die Berechnung gelten folgende Grundsätze:
- Einhaltung der Cash-Flow-Methode,
- Ermittlung des Wiederanlagezinses auf Basis der für die Laufzeit gültigen Angaben der Deutschen Bundesbank,
- Abzinsung mit realer Zinsstrukturkurve,
- Risikokosten müssen für die nicht in Anspruch genommene Laufzeit erstattet werden,
- Verwaltungskosten müssen volumenabhängig veranschlagt und für die nicht in Anspruch genommene Laufzeit erstattet werden,
- die Schadensberechnung muss transparent sein,
- Sondertilgungsrechte müssen berücksichtigt werden.
Die Aktiv-Passiv-Methode ist in der Praxis am weitesten verbreitet.