Alarmanlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Technische Vorrichtung zur Sicherung eines Gebäudes. Diese kann sowohl innerhalb als auch außerhalb angebracht werden. Technisch möglich über Lichtschranken und/ oder Bewegungsmelder. Heute werden Alarmanlagen in vielen Häusern und Wohnungen entweder direkt installiert oder nachträglich eingebaut, möglicherweise auch aufgrund versicherungsrelevanter Auflagen. U.U. ist hierdurch eine Ermäßigung der Versicherungsprämie möglich. Die Einbaukosten sind ggf. abschreibungsfähig.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Alarmanlage
ausgehend
eingehend
Alarmanlage
ausgehend