Alarmanlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Technische Vorrichtung zur Sicherung eines Gebäudes. Diese kann sowohl innerhalb als auch außerhalb angebracht werden. Technisch möglich über Lichtschranken und/ oder Bewegungsmelder. Heute werden Alarmanlagen in vielen Häusern und Wohnungen entweder direkt installiert oder nachträglich eingebaut, möglicherweise auch aufgrund versicherungsrelevanter Auflagen. U.U. ist hierdurch eine Ermäßigung der Versicherungsprämie möglich. Die Einbaukosten sind ggf. abschreibungsfähig.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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