Anlageinvestitionen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerb von Anlagen (einschließlich selbsterstellte Anlagen) in einem Zeitraum. Analog zum Anlagevermögen werden Anlageinvestitionen brutto (Bruttoanlageinvestitionen) und netto (Nettoanlageinvestitionen) dargestellt. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden als Anlageinvestitionen solche produzierte Vermögensgüter bezeichnet, die dauerhaft oder wiederholt im Produktionsprozess eingesetzt werden und deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt.
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