Anleiheschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
verbriefter Anteil des Gläubigers an einer Anleihe, der sich aufgrund der gewählten Stückelung ergibt. Aus Rationalisierungsgründen und aufgrund der hoch entwickelten Wertpapierabwicklung und -verwahrung wird heute häufig auf eine Verbriefung der einzelnen Anteile verzichtet und mit Global- oder Sammelurkunden gearbeitet.
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