Arrosierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konvertierung einer Staatsanleihe, bei der das Schuldkapital unverändert bleibt, der Nominalzinsfuß aber eine Erhöhung erfährt. Für die Erhöhung der Verzinsung und die i.d.R. bei einer Arrosierung stattfindende Hinausschiebung der Rückzahlung leisten die Anleihebesitzer eine Zuzahlung auf ihre Stücke.
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