Bank des Staates
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Deutsche Bundesbank kann als Hausbank des Bundes und - eingeschränkt - der Bundesländer bezeichnet werden. Die öffentliche Hand nutzt die Zentralbank für ihren Zahlungsverkehr, allerdings ab Anfang des Jahres 1994 ohne jede Überziehungsmöglichkeit (Verbot von Kassenkrediten der Bundesbank an den Staat durch den Europäischen Einigungsvertrag). Die meisten der vom Bund begebenen Schuldtitel werden durch oder unter Mitwirkung (Ausschreibung und Abwicklung) der Bundesbank verkauft.
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